Ihre Pflicht als Grundstücks­besitzer

Die Grundsteuerreform zwingt Grundstücksbesitzer in 2022 zu handeln. Die bisherige Grundsteuer ist verfassungswidrig. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine Reform erarbeitet.
Die Erklärungen sind zwischen dem 01.07. bis zum 31.10.2022 abzugeben. In diesen 4 Monaten sind für jedes Grundstück alle Unterlagen zusammenzustellen (u.a. Grundbuchauszug), eine Bewertung vorzunehmen und eine Erklärung auszufüllen.
Mit der Abgabe der Erklärungen in 2022 wird die Grundsteuer ab 2025 für alle Grundstückseigentümer neu berechnet.
Die TEAM Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ein Spezialistenteam für die Grundsteuer aufgestellt. Gemeinsam haben Sie einen Prozess entwickelt, der Ihnen den schwierigsten Teil der Arbeit abnimmt und Sie sich entspannt zurücklehnen können.

Mit uns sind Sie gut beraten

Ihre Vorteile im Überblick:

Entspannt zurück lehnen

Wir geben Ihnen die Sicherheit, dass wir Ihre Bewertungserklärungen entsprechend der gesetzlichen Regelungen erstellen und diese innerhalb der gesetzlichen Fristen an die Finanzverwaltung weiterleiten.

Keine überteuerten Erklärungen

Wir ermitteln für Sie die neuen Werte und Sie erhalten unseren Vorteilspreis.

Kontrolle

Sie erhalten einen Zugang zu unserem Kundeportal und können jederzeit Ihre Daten einsehen.

Unser Angebot an Sie

Wir bewerten Ihr

  • Wohngebäude (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus)
  • Wohnungseigentum
  • Geschäftsgebäude und Geschäftsgrundstücke
  • Gebäude und Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft

Zudem übernehmen wir für Sie die erforderliche Meldung und Übermittlung der Daten an das Finanzamt innerhalb der gesetzlichen Fristen. Alle Daten werden elektronisch ausgetauscht und stehen Ihnen in unserem Online-Portal jederzeit zum Abruf bereit.

 

  • Sie bestellen für jedes Ihrer Grundstücke eine Erklärung bei uns.
  • Sie erhalten einen Zugang zu unserem Grundsteuerportal
  • Nach Einreichung der Unterlagen erstellen wir für Sie die Erklärung.
  • Nach Prüfung übermitteln wir die Erklärung innerhalb der Frist an die Finanzverwaltung.

Die Ermittlung der Grundsteuer

Die Ermittlung der Grundsteuer erfolgt weiterhin in drei Schritten. Zunächst wird der sogenannte Grundsteuerwert (bislang: Einheitswert) durch einen Verwaltungsakt durch das jeweils zuständige Finanzamt festgesetzt. Daraufhin wird der Grundsteuermessbetrag (durch Multiplikation des Grundsteuerwertes mit der Grundsteuermesszahl) ebenfalls durch das zuständige Finanzamt durch gesonderten Steuerbescheid bekanntgegeben. Abschließend setzt die Gemeinde die endgültige Grundsteuer durch Anwendung des jeweiligen Hebesatzes fest.

Die Ermittlung des Grundsteuerwerts stellt bei der Ermittlung der Grundsteuer eine besondere Herausforderung dar. Für die Ermittlung dieses Wertes gibt es insgesamt 4 verschiedene bundeslandabhängige Verfahren.
Grundsätzlich hat der Gesetzgeber für die Ermittlung das Bundesmodell vorgegeben. Die Ermittlung der Grundsteuerwerte sowie die Höhe der Grundsteuermesszahlen werden durch gesetzlich vorgegebene Normen bestimmt. Durch die Einführung der sogenannten Länderöffnungsklausel konnten die einzelnen Bundesländer abweichende Regelungen treffen. Egal in welchem Bundesland Ihr Grundstück liegt – wir bewerten es und Sie erhalten immer den gleichen Preis!

Team Steuer­beratungs­gesellschaft

Wir sind eine Steuerberatungsgesellschaft mit 5 Partnern und mit einer mehr als 30-jährigen Erfahrung an unseren Standorten Ibbenbüren, Osnabrück und dem Münsterland. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und betriebswirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.

Nico
Keller

Dipl.-Betriebswirt
Steuerberater

Frank
Menningen

Dipl.-Volkswirt
Steuerberater

Astrid
Lommers-Thürck

Steuerberaterin

Michael Brackmann

Steuerberater

Mirko Schürmeyer

Steuerberater

FAQ

Was bringt die Reform?
Durch die Reform will der Gesetzgeber für mehr Gerechtigkeit sorgen, denn die aktuelle Ermittlung der Grundsteuer ist veraltet und basiert auf Feststellungen, die aus dem Jahr 1964 (im Westen) und 1935 (im Osten) beruhen. Aufgrund dieser unterschiedlichen Bewertungen war es bislang so, dass einige Grundstückseigentümer mehr Grundsteuer zahlen müssen als andere, trotz gleicher Verhältnisse, wie gleichwertige Lage und ähnliche Häuser.
Kann ich die Erklärung selbst einreichen?
Ja, jeder Steuerpflichtige kann die Erklärung selber einreichen. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei einer falschen Bewertung 7 Jahre an die ggf. daraus resultierende höhere Grundsteuer gebunden sind.
Kann ich die Erklärung auch vor dem 01.07.2022 einreichen?

Die Einreichung der Erklärungen ist leider erst ab dem 01.07.2022 möglich. Gerne können Sie uns alle Ihre Unterlagen vorab einreichen, sodass wir die Erklärung direkt ab dem 01.07.2022 einreichen können.

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