Ihre Pflicht als Grundstücksbesitzer
Die Grundsteuerreform zwingt Grundstücksbesitzer in 2022 zu handeln. Die bisherige Grundsteuer ist verfassungswidrig. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine Reform erarbeitet.
Die Erklärungen sind zwischen dem 01.07. bis zum 31.10.2022 abzugeben. In diesen 4 Monaten sind für jedes Grundstück alle Unterlagen zusammenzustellen (u.a. Grundbuchauszug), eine Bewertung vorzunehmen und eine Erklärung auszufüllen.
Mit der Abgabe der Erklärungen in 2022 wird die Grundsteuer ab 2025 für alle Grundstückseigentümer neu berechnet.
Die TEAM Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ein Spezialistenteam für die Grundsteuer aufgestellt. Gemeinsam haben Sie einen Prozess entwickelt, der Ihnen den schwierigsten Teil der Arbeit abnimmt und Sie sich entspannt zurücklehnen können.
Mit uns sind Sie gut beraten
Ihre Vorteile im Überblick:
Entspannt zurück lehnen
Wir geben Ihnen die Sicherheit, dass wir Ihre Bewertungserklärungen entsprechend der gesetzlichen Regelungen erstellen und diese innerhalb der gesetzlichen Fristen an die Finanzverwaltung weiterleiten.
Keine überteuerten Erklärungen
Wir ermitteln für Sie die neuen Werte und Sie erhalten unseren Vorteilspreis.
Kontrolle
Sie erhalten einen Zugang zu unserem Kundeportal und können jederzeit Ihre Daten einsehen.
Unser Angebot an Sie
Wir bewerten Ihr
- Wohngebäude (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus)
- Wohnungseigentum
- Geschäftsgebäude und Geschäftsgrundstücke
- Gebäude und Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft
Zudem übernehmen wir für Sie die erforderliche Meldung und Übermittlung der Daten an das Finanzamt innerhalb der gesetzlichen Fristen. Alle Daten werden elektronisch ausgetauscht und stehen Ihnen in unserem Online-Portal jederzeit zum Abruf bereit.
- Sie bestellen für jedes Ihrer Grundstücke eine Erklärung bei uns.
- Sie erhalten einen Zugang zu unserem Grundsteuerportal
- Nach Einreichung der Unterlagen erstellen wir für Sie die Erklärung.
- Nach Prüfung übermitteln wir die Erklärung innerhalb der Frist an die Finanzverwaltung.
Die Ermittlung der Grundsteuer
Die Ermittlung der Grundsteuer erfolgt weiterhin in drei Schritten. Zunächst wird der sogenannte Grundsteuerwert (bislang: Einheitswert) durch einen Verwaltungsakt durch das jeweils zuständige Finanzamt festgesetzt. Daraufhin wird der Grundsteuermessbetrag (durch Multiplikation des Grundsteuerwertes mit der Grundsteuermesszahl) ebenfalls durch das zuständige Finanzamt durch gesonderten Steuerbescheid bekanntgegeben. Abschließend setzt die Gemeinde die endgültige Grundsteuer durch Anwendung des jeweiligen Hebesatzes fest.
Die Ermittlung des Grundsteuerwerts stellt bei der Ermittlung der Grundsteuer eine besondere Herausforderung dar. Für die Ermittlung dieses Wertes gibt es insgesamt 4 verschiedene bundeslandabhängige Verfahren.
Grundsätzlich hat der Gesetzgeber für die Ermittlung das Bundesmodell vorgegeben. Die Ermittlung der Grundsteuerwerte sowie die Höhe der Grundsteuermesszahlen werden durch gesetzlich vorgegebene Normen bestimmt. Durch die Einführung der sogenannten Länderöffnungsklausel konnten die einzelnen Bundesländer abweichende Regelungen treffen. Egal in welchem Bundesland Ihr Grundstück liegt – wir bewerten es und Sie erhalten immer den gleichen Preis!
Team Steuerberatungsgesellschaft
Nico
Keller
Dipl.-Betriebswirt
Steuerberater
Frank
Menningen
Dipl.-Volkswirt
Steuerberater
Astrid
Lommers-Thürck
Steuerberaterin
Michael Brackmann
Steuerberater
Mirko Schürmeyer
Steuerberater
FAQ
Was bringt die Reform?
Kann ich die Erklärung selbst einreichen?
Kann ich die Erklärung auch vor dem 01.07.2022 einreichen?
Die Einreichung der Erklärungen ist leider erst ab dem 01.07.2022 möglich. Gerne können Sie uns alle Ihre Unterlagen vorab einreichen, sodass wir die Erklärung direkt ab dem 01.07.2022 einreichen können.